Das Kindeswohl und die vorabgenannten rechtlichen Grundlagen sind der Maßstab für die gesetzliche Ausgestaltung des Begleiteten Umgangs. Für die Entwicklung des Kindes bedeutsame soziale Beziehungen und emotionale Bindungen sollen durch das Umgangsrecht gestärkt werden. Im Rahmen der Neugestaltung des Umgangsrechts finden die kindlichen Gefühle mehr Beachtung. Dies bedeutet, dass die Ausweitung des Kreises der umgangsberechtigten Personen, neben den Eltern, auch die Großeltern, Stiefeltern, Pflegeeltern und Geschwister beinhaltet. Darüber hinaus hat das Kind ein Recht auf Umgang mit solchen Personen, zu denen es eine enge Beziehung entwickelt hat.
Die Bildungsbrücke e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, diese Beziehungen und Bindungen des Kindes zu schützen, wenn die Umsetzung in der elterlichen Verantwortung nicht gelingt, eine außergerichtliche Einigung durch den Vorschlag eines Jugendamts oder einer Rechtsanwaltskanzlei erzielt werden soll oder ein familiengerichtlicher Beschluss dies vorsieht.